Ferienwohnungen QuedlinburgVertragsbestimmungen
Rücktritt vom Vertrag
Der Gast kann jederzeit vor Beginn des Aufenthalts vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Stornierungskosten
Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder nimmt er die Leistung nicht in Anspruch, kann der Vermieter Ersatz für getroffene Vorbereitungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vermietung der Ferienwohnung abgezogen. Je nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung werden folgende Pauschalen berechnet (in Prozent des vereinbarten Mietpreises):
- 90. bis 45. Tag vor Anreise: 50 %
- ab dem 44. Tag vor Anreise: 80 %
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die Pauschale.
Ersatzgast
Der Gast kann verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Vertragserfordernissen nicht genügt oder seinem Vertragseintritt gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Gast dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.